EU-ÖKODESIGN-RICHTLINIE
Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.
Infrarotheizungen, die ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.
Hier finden Sie ausführliche Informationen